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Neuer Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk ab 01.04.2023

News vom 08.05.23

Fuer das Maler- und Lackiererhandwerk wurden neue Mindestloehne vereinbart und fuer allgemeingueltig erklaert. Somit gelten diese auch fuer Leiharbeitnehmer, welche im Einsatz entsprechende Taetigkeiten ausueben. Fuer ungelernte Arbeitnehmer sind ab sofort mindestens 12,50 EUR/Std. zu zahlen und fuer gelernte Arbeitnehmer mindestens 14,50 EUR/Std.
Ab dem 01.04.2024 erhoehen sich diese Betraege um jeweils 0,50 EUR.
Die Vorgaenger-Verordnung war zum Mai 2022 ausgelaufen.

Den genauen Wortlaut finden Sie in der Anlage.

Quelle: Zoll



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